Künstliche Befruchtung - absetzbar?
Wer mit dem Gedanken spielt auf die Künstliche Befruchtung zurückzugreifen um den gemeinsamen Kinderwunsch einen Schritt näher zu kommen, für den gibt es gute Nachrichten.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die enormen Kosten einer künstlichen Befruchtung steuerlich absetzbar sind.
Hier ein Zitat:
Frauen können die Kosten für die künstliche Befruchtung beim Fiskus als außergewöhnliche Belastung geltend machen – egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Dies entschied nun der Bundesfinanzhof. Die Richter stuften Unfruchtbarkeit als eine Krankheit ein.
Im aktuellen vor dem Bundesfinanzhof gebrachten Fall ging es um
die Ausgaben einer unverheirateten Frau in Höhe von 12.300 Euro für eine künstliche Befruchtung mit dem Samen ihres Lebensgefährten. Vor dieser Entscheidung lehnten die Finanzämter eine Absetzbarkeit dieser Kosten bei unverheirateten Paaren strikt ab, dies werden Sie jetzt ändern müssen.
Ich denke das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung auch zur Gleichberechtigung von unverheirateten Paaren.