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  • Elterngeld- was steckt dahinter?

    Nun ist es also soweit- die Familie ist geplant und bald um ein großes Glück (und ein paar Sorgen) reicher.
    Als frisch gebackenen Eltern steht Ihnen jetzt das so genannte Elterngeld zu, das seit einem reichlichen Jahr anstelle des bisherigen Erziehungsgeldes gezahlt und als eine Art „Lohnersatz“ gesehen wird.

    Erste Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ein Kind in Ihrem Haushalt lebt. Anspruch haben Sie, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes beruflich aussetzen oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
    Außerdem sollten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder wenigstens die meiste Zeit hier leben. Als Eltern mit ausländischer Herkunft brauchen Sie eine Arbeitsgenehmigung und müssen auch in Deutschland tätig sein.
    Sie haben ein Kind adoptiert? Auch dann steht Ihnen das Elterngeld zu. Im Einzelfall kann aber eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sehr kompliziert sein.

    Wie allgemein bekannt, gibt es das Elterngeld für ein Jahr, höchsten aber für 14 Monate. Um die gesamte Zeit in Anspruch nehmen zu können, muss auch der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt haben. In speziellen Fällen kann auch ein Elternteil die Partnermonate für sich in Anspruch nehmen. Dies gilt, wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil zusteht oder der Partner nicht mit in der Wohnung lebt. Auch wenn der Partner an einer schweren Krankheit oder Behinderung leidet, zählt das zu den Ausnahmefällen.

    Jede Mutter, jeder Vater kann, unabhängig vom Einkommen, Elterngeld erhalten.
    67% Ihres Einkommens werden prinzipiell gewährt.
    Wenn Sie zu den Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen zählen, können Sie von der „Geringverdienerkomponente“ profitieren. Dann werden bis zu 100% Ihres Verdienstes gezahlt. Der Mindestsatz beträgt 300 Euro, die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro kann sich noch um den Geschwisterbonus (plus 10% für ältere Geschwister) erhöhen.

    Bei Zwillingsgeburten gibt es einen „Mehrlingszuschlag“. Dieser beträgt pro Kind 300 Euro. Eine Familie mit Zwillingen kann so maximal 2.100 Euro Elterngeld erhalten.
    Zusammen haben Vater und Mutter Anrecht auf zwölf Monatsbeträge. Zwei weitere Monate (Partnermonate) werden gewährt, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit für mindestens zwei Monate reduzieren. Die Beträge können Sie frei auf die ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes aufteilen. Ebenso ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme denkbar.
    Auch eine Dehnung der Auszahlung ist möglich. Auf Ihren Wunsch können die monatlichen Beträge halbiert und somit die Auszahlungsdauer verdoppelt werden. Dazu ein Beispiel: Sie waren als Studentin vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig. Zwölf Monatsbeträge in Höhe von 300 Euro stehen Ihnen nun zu. Für die nächsten zwei Jahre möchten Sie bei Ihren Eltern leben und haben so keine großen finanziellen Probleme. Wenn Sie jetzt die Verlängerungsoption in Anspruch nehmen, erhalten Sie während der nächsten 24 Lebensmonate Ihres Kindes 150 Euro.
    Das Elterngeld wird steuer- und abgabenfrei bewilligt. Es wird allerdings bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes als Einkommen angerechnet. So fließt ein Teil des gezahlten Elterngeldes an den Staat zurück.
    Im diesem Blog können Sie die Voraussetzungen nachlesen bei Selbständigkeit und Elterngeld.
    Eine Erwerbstätigkeit ist auch während des Bezugs von Elterngeld möglich, jedoch mit den oben genannten Einschränkungen. Ihre Einnahmen werden zwar nicht zu 100 Prozent angerechnet, vermindern aber Ihren Anspruch auf das Elterngeld anteilig.
    Bereits vor der Antragstellung müssen Sie als Eltern die Aufteilung der Monatsbeiträge auf die Lebensmonate Ihres Kindes vornehmen. Nur in besonderen Härtefällen kann diese Aufteilung noch verändert werden, z. B. bei schwerer Krankheit oder Behinderung des Partners oder des Kindes.
    Können Sie und Ihr Partner sich nicht auf eine Aufteilung einigen, wird diese kraft Gesetz vorgenommen.
    Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt im Laufe des jeweiligen Lebensmonats. Ein Beispiel: Ihr Kind wird am 18.09.2008 geboren. Spätestens am 17.10.2008, dem letzten Tag des ersten Lebensmonats, wird die erste Rate des Elterngeldes gezahlt.

    Insgesamt war die bisherige Resonanz auf die Zahlung des Elterngeldes positiv. Der Väter Blog hat dazu seine ganz eigene Meinung, mehr dazu in seinem Beitrag “Partnermonate übertreffen (nicht) alle Erwartungen.
    Vor allem, wenn Sie durchschnittlich oder besser verdienen, profitieren Sie vom Elterngeld.
    Doch auch wenn die persönliche finanzielle Lage ein wichtiger Punkt für Ihre Zukunftsplanung ist- die Grundlage für das Glück Ihrer Familie ist immer die Liebe zu Ihrem Kind.

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